14.11.2022 10:15
Sozialberatungen – vorhandene Strukturen nutzen
Die FDP-Fraktion steht geschlossen hinter der Teilrevision des Sozialhilfegesetzes
Bedürfnisgerechte Budget-, Schulden- und Sozialberatungen im Alter sind wichtige Eckpfeiler in der sich verändernden Gesellschaft. Mit der Anpassung des Sozialhilfegesetzes respektive einer Leistungsvereinbarung erhalten die schon heute zahlreich genutzten Dienstleistungen bei Non-Profit-Organisationen den gesetzlichen Rahmen. Kanton und Gemeinden tragen die Kosten hälftig. Abgerechnet wird nach tatsächlichen Leistungen.
Thurgau Aufgrund zu kleiner Mengengerüste in einzelnen Fach- und Spezialgebieten haben die Gemeinden bereits im Jahr 2008 mit der Gründung von Perspektive Thurgau viele Beratungen ausgelagert», weiss FDP-Kantonsrat Max Vögeli, Mitglied der vorberatenden Kommission. Seither haben sich die Bedürfnisse weiter verändert. Die Statistiken belegen: Budget- und Schuldenberatung sowie Sozialberatung im Alter werden von vielen Thurgauerinnen und Thurgauern bei Non-Profit-Organisationen in Anspruch genommen.
Verursachergerechte Entschädigungen
Das teilrevidierte Sozialhilfegesetz ermächtigt den Kanton, eine Leistungsvereinbarung mit einer Organisation abzuschliessen. Die Gemeinden können die Dienstleistungen jedoch auch weiterhin selbst erbringen. Neu ist, dass die Beratungsleistungen verursachergerecht erhoben und durch Kanton und Gemeinden hälftig getragen werden. Gesamthaft wird mit jährlichen Kosten von 200'000 bis 250’000 Franken für die Budget- und Schuldenberatung sowie rund 370'000 Franken für die Sozialberatung im Alter gerechnet. «Es ist richtig und wichtig, sich vom Giesskannenprinzip der Pro-Kopf-Beiträge zu verabschieden und nur Leistungen in Rechnung zu stellen, die auch tatsächlich erbracht worden sind», hält Max Vögeli fest. Die FDP-Fraktion ist für Eintreten auf die Gesetzesrevision und steht geschlossen hinter der Fassung der vorberatenden Kommission.
FDP.Die Liberalen Thurgau