31.03.2022 10:26
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage im Fall «Hefenhofen»
Sechseinhalb Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe drohen dem Pferdezüchter
Schweizweit sorgte der Fall «Hefenhofen» für Entsetzen. Pferdezüchter Ulrich Kesselring aus Hefenhofen soll seine Tiere verhungert und vernachlässigt haben. Tierschützer gingen damals bereits seit über zehn Jahren wegen des Pferdehändlers auf die Barrikaden. Jetzt erhebt die Staatsanwaltschaft Thurgau Anklage.
Region Als eine ehemalige Mitarbeiterin von Kesselring im Jahr 2017 schockierende Fotos veröffentlichte auf denen gequälte und sterbende Pferde zu sehen waren und Tierschützer vor dem Regierungsgebäude in Frauenfeld und vor dem Hof des Pferdehändlers demonstrierten, schritten die Behörden ein und brachten die Tiere an einen sicheren Ort. Kresselring war vor Gericht kein Unbekannter. Schon in den Jahren zuvor hatte es gegen den Pferzüchter mehrere Bundesgerichtsentscheide gegeben. In einem Fall wurde er als Tierquäler verurteilt.
Mehrfache Tierquälerei
Fünf Jahre nach diesen Schock-Fotos und dem offensichtlichen Leid der Tiere, hat die Staatsanwaltschaft nun mit einer Anklageschrift vom 29. März 2022 gegen den Beschuldigten wie auch gegen weitere Personen beim Bezirksgericht Arbon Anklage erhoben. Gemäss Anklageschrift «werden dem Beschuldigten U.K. für den Zeitraum ab September 2013 und teilweise bis zum Juni 2019 die Tatbestände der mehrfachen Tierquälerei, der mehrfachen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz und gegen das Tierseuchengesetz sowie der Tatbestand der gewerbsmässigen Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz vorgeworfen». In einer Mitteilung schreibt die Staatsanwaltschaft: «Als Hauptelement beschäftigt sich die Anklage auf 22 Seiten mit zahlreichen Vorwürfen von Tierquälereien im Bereich der Pferde-, Schaf-, Hunde-, Hühner-, Schweine- und Rinderhaltung. Zentrale Anklagepunkte diejenigen der ungenügenden Pflege, der nicht artgerechten Haltung sowie des vorschriftswidrigen Transportes, aber auch der nicht tierschutzkonformen Tötung von Tieren.» Des Weiteren werden dem Beschuldigten gemäss Anklageschrift die mehrfache Gefährdung des Lebens, ein Hausfriedensbruch wie auch Urkunden-, Ehrverletzungs-, Strassenverkehrs- und ausländerrechtliche Delikte vorgeworfen.
Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren, eine unbedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen à Fr. 30.- und eine Busse von 3500 Franken. Ausserdem wird zwecks Vermögensabschöpfung eines deliktisch erlangten Gewinns eine Ersatzforderung von 19 200 Franken beantragt. Zusätzlich verlangt die Staatsanwaltschaft gegen den Beschuldigten ein 20-jähriges Tätigkeitsverbot im Bereich der Tierhaltung. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Angelina Rabener