Start Obligatorium vorschulische Sprachförderung
Um allen Kindern und Lehrpersonen einen guten Start in den Kindergarten zu ermöglichen, führt der Kanton Thurgau im Jahr 2024 das selektive Obligatorium vorschulische Sprachförderung ein.
Sprachbildung findet in Kita, Hort oder Spielgruppe statt.
Um allen Kindern und Lehrpersonen einen guten Start in den Kindergarten zu ermöglichen, führt der Kanton Thurgau im Jahr 2024 das selektive Obligatorium vorschulische Sprachförderung ein.
Kreuzlingen Aktuell haben die Eltern von zweieinhalbjährigen Kindern von der Schulgemeinde Kreuzlingen einen Fragebogen zur Sprachstandserhebung erhalten. Da nicht bekannt ist, welche Familiensprache (Erstsprache) zu Hause gesprochen wird, müssen alle Familien den Fragebogen ausfüllen. Dieser ist in 14 Sprachen vorhanden und wird durch das Amt für Volksschule ausgewertet. Kinder mit Förderbedarf in deutscher Sprache werden zum Besuch eines Angebots ein Jahr vor dem Kindergarteneintritt verpflichtet.
Die Schulgemeinde ist für die Koordination in ein Betreuungsangebot zuständig. Die alltagsintegrierte Sprachbildung findet in Spielgruppen, Kitas, Hort oder Tagesfamilien statt. Die Schulgemeinde arbeitet mit unterschiedlichen Kreuzlinger Einrichtungen zusammen. Hier werden die Kinder spielerisch durch geschultes Betreuungspersonal angeleitet und kommen zudem mit deutschsprachigen Kindern in Kontakt. Das Betreuungsangebot umfasst vier Stunden pro Woche.
Ziel ist es, fremdsprachige Kinder ein Jahr vor dem Kindergarteneintritt in der deutschen Sprache zu fördern, damit sie mit besseren Deutschkenntnissen in den Kindergarten eintreten können. ⋌red
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