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16.07.2021 11:37
Stellungnahme der HNZB zur «Anklageerhebung»
Kurz nach der heutigen Veröffentlichung der Medienmitteilung durch die Staatsanwaltschaft auf der Website der Kreuzlinger Nachrichten, meldet sich der Kliniksprecher des Herz-Neuro-Zentrums Kreuzlingen, Franco Gullotti, zu Wort. Er sagt: «Es wurden niemals Medizinprodukte zu «überteuerten Preisen» an das HNZB verkauft.»
Kreuzlingen Stellungnahme des Herz-Neuro-Zentrums Kreuzlingen: «Das HNZB nimmt die Anklage zur Kenntnis. Die Vorwürfe beziehen sich auf den Zeitraum von Ende 2005 bis 2011. Wir begrüssen, dass sich nun das zuständige Gericht der Sache objektiv annimmt, und werden das Gerichtsverfahren vollumfänglich unterstützen. Wir sind zuversichtlich, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft vor Gericht nicht standhalten.
Ab Ende 2005 bezog das HNZB gewisse Medizinprodukte über die Handelsgesellschaft ProVentis. In diesem Zusammenhang wurde der Vorwurf laut, ProVentis verrechne dem HNZB die Produkte angeblich zu überteuerten Preisen. Das ist falsch. Fakt ist, dass das HNZB von ProVentis zu deutlich günstigeren Konditionen beliefert wurde, als dies durch einen Direktbezug beim Hersteller möglich war. Das HNZB war nicht in der Lage, die von ProVentis eingeräumten tieferen Preise für die betreffenden Medizinprodukte direkt zu erhalten – und das trotz intensiver Verhandlungen.
Es wurden somit auch niemals Medizinprodukte zu «überteuerten Preisen» an das HNZB verkauft. Dies ist dadurch belegt, dass die Einkaufspreise für das HNZB umgehend ab dem Bezug über ProVentis deutlich tiefer lagen als zuvor. Damit steht fest, dass das HNZB dank ProVentis Produkte nachweislich zu deutlich günstigeren Preisen bezogen hat, als dies vorher überhaupt je möglich war. Ohne ProVentis hätte das HNZB, aber insbesondere auch die Krankenkassen und Patienten deutlich höhere Kosten gehabt. Auch ein ausführliches Rechtsgutachten eines renommierten schweizerischen Strafrechtsprofessors kam, wie bereits 2014 die SWICA, zum Schluss, dass die Vorwürfe gegen die Beteiligten haltlos seien. Das Gutachten liegt der Staatsanwaltschaft vor.»
Von Angelina Rabener