Der Gemeinderat diskutiert am nächsten Donnerstag über die Teilrevisionen der Gemeindeordnung und des Geschäftsreglementes. IDSK
01.12.2022 00:00
Technisch noch nicht möglich
Kreuzlinger Gemeinderat schafft rechtliche Grundlagen zur Durchführung von Online-Sitzungen
An der kommenden Sitzung kann der Gemeinderat den Weg zu digitalen Sitzungen ebnen. Zumindest auf rechtlicher Seite, technisch ist dies noch nicht möglich.
Kreuzlingen Am 8. Dezember wird der Gemeinderat über zwei Teilrevisionen diskutieren. «Die Revision der Gemeindeordnung geht auf die Motion digitaler Gemeinderat vom Januar 2021 zurück», erklärte Stadtpräsident Thomas Niederberger anlässlich der Medienkonferenz. Die Motion verlange, die rechtlichen Grundlagen zu erstellen, um digitale Gemeinderatssitzungen durchführen zu können. In der Folge seien juristische Abklärungen veranlasst worden, damit die Gemeindeordnung aufgrund der Forderungen, dass in begründeten Ausnahmefällen Gemeinderats- sowie Kommissionsitzungen online durchgeführt werden könnten, angepasst werden müsse.
Letztes Wort beim Volk
«Die Anpassung der Gemeindeordnung regelt nun die Grundlagen, Sitzungen online durchzuführen, im Fall der Fälle», so Niederberger. Technisch sei dies aber noch nicht möglich. «Eine Software-Lösung müsste national oder mindestens kantonal vorliegen, die Stadt Kreuzlingen kann eine solche Aufgabe nicht stemmen», meinte Stadtschreiber Michael Stahl. Der neue Artikel in der Gemeindeordnung hält fest, dass «der Gemeinderat Sitzungen in digitaler Form durchführen kann». Dies bedinge jedoch ein übergeordnetes Interesse, namentlich der Sicherheit oder Gesundheit», heisst es in der Botschaft. Eine solche Sitzung würde auch komplett online und nicht hybrid durchgeführt werden. In Absatz 2 des Artikels wird festgehalten, dass die Öffentlichkeit in geeigneter Weise sicherzustellen ist. «Denkbar wäre hier ein Live-Stream».
Artikel 3 weist darauf hin, dass die Beschlussfähigkeit sinngemäss bestimmt wird. Beschlussfähig ist der Gemeinderat, wenn wenigstens 25 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Weiteres muss im Geschäftsreglement geregelt werden. «Dieses umfasst noch keine konkreten Umsetzungsbestimmungen, da es viele offene Fragen und Punkte gibt. Nur der Gemeinderat muss den Änderungen zustimmen, somit lässt sich das zu einem späteren Zeitpunkt einfacher und kurzfristiger anpassen», so der Stadtpräsident. Der Teilrevision muss der Souverän am 18. Juni 2023 zustimmen.
Erste Legislatursitzung im Juni
Der Gemeinderat entscheidet auch über eine Teilrevision der Geschäftsordnung. Bei politischen Vorstössen bedarf es laut Botschaft Präzisisonsbedarf. Gesenkt werden soll auch die Anzahl der Urnenoffizianten und Suppleanten von bisher 14 auf neu 12 aufgrund reduzierter Wahllokale.
Eine Umfrage unter den Fraktionen hat hingegen ergeben, dass die konstituierende Sitzung des Gemeinderates nach wie vor im Juni stattfinden soll. Allerdings soll für diese Gemeinderatssitzung zu Legislaturbeginn keine Botschaften traktandiert werden. So sei sichergestellt, dass auch keine vorberatenden Kommissionssitzungen notwendig sind.
Von Kurt Peter