Kanton Während der Sommerferien kommt es häufig vor, dass Tiere in die Schweiz importiert werden. Das Veterinäramt des Kantons Thurgau bittet diejenigen Personen, die ein Tier einführen wollen, sich vor einem Import genau zu informieren und dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Sollen Hunde, Katzen oder Frettchen aus einem EU-Land in die Schweiz importiert werden, müssen gewisse tierseuchenrechtliche Vorgaben erfüllt sein: Die Tiere brauchen einen korrekt ausgefüllten, offiziellen EU-Heimtierpass, müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und gegen Tollwut geimpft sein. Diese Vorgaben sind zwingend einzuhalten, andernfalls ist ein Import nicht zulässig oder sogar widerrechtlich. Die Konsequenzen reichen von einer Verweigerung der Einreise am Zoll bis hin zur Beschlagnahmung oder gar Euthanasie des Tieres. Soll der Import aus einem Drittland von ausserhalb der EU erfolgen, sind die Vorgaben für eine Einreise in die Schweiz noch strenger. Alle Informationen für eine korrekte Einreise finden sich hier. Bei Fragen steht das Veterinäramt des Kantons Thurgau gerne zur Verfügung.
IDKT




Vampirgerüchte mit glanzvoller Premiere
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