12.09.2024 05:00
Verständlich, aber unnötig
Die Motion «Verbot biometrischer Erkennungssysteme in Kreuzlingen» wurde vom Gemeinderat als nicht erheblich erklärt. Zwar wurde Verständnis für das Anliegen geäussert, aber es gebe derzeit keine rechtliche Grundlage für eine Umsetzung.
Kreuzlingen Am 14. Dezember 2023 reichte Gemeinderat Schulthess (Aufrecht Schweiz) eine Motion ein, welche den Einsatz biometrischer Erkennungssysteme in Kreuzlingen verbieten will. Die Überwachung mit solchen Systemen zur Identifizierung von Personen im öffentlichen Raum stelle eine Gefahr für die Grundrechte der Stadtbevölkerung dar, schrieb er in seiner Motion. In der Stadt würden noch keine biometrischen Erkennungssysteme eingesetzt. «Dies soll auch in Zukunft so bleiben», begründete er sein Anliegen.
«Die Motion für ein Verbot biometrischer Erkennungssysteme ist ein wichtiges Thema», meinte Thomas Pleuler (Mitte/EVP). Die Gefahr der Manipulation ganzer Bevölkerungsgruppen bestehe, aber derzeit gebe es keine rechtliche Grundlage für den Einsatz solcher Systeme. Dem pflichtete Motionär Georg Schulthess zwar zu, aber «man kann nie sicher sein, dass Schlupflöcher gefunden werden». Nur weil ein solches Verbot in der Verfassung stehe, heisse es nicht, dass Systeme nicht doch eingesetzt würden, sagte er. «Man darf nicht, also machen wir es nicht, genügt nicht». Es gehe ihm um die Sicherstellung der aktuellen Gesetzeslage.
Seine Skepsis begründete Georg Schulthess auch mit dem im Hallenbad eingebauten Sicherheitssystem: «Hier werden unter Wasser Daten gesammelt». Der zuständige Stadtrat Daniel Moos verteidigte die Anlage: «Es ist kein biometrisches System, Personen sind nicht erkennbar, es ist nicht einmal erkennbar, ob jemand ins Becken pinkelt». Es handle sich darum, Notfälle zu erkennen. Und es gehe darum, Unglücke zu verhindern. Mit 32 Stimmen wurde die Motion schliesslich als nicht erheblich erklärt.
⋌kp