Mit dem Budget legt der Regierungsrat dem Grossen Rat auch vier Beilagen für grössere Bauvorhaben vor. Es sind dies:
Jagdschiessstand Thurgau. Die Kantone sind gemäss Gesetz verpflichtet, eine kantonale Jagdberechtigung auszustellen. Die Jagdberechtigung ist an das Bestehen einer Prüfung und an einen periodischen Treffsicherheitsnachweis gebunden. Der Verein Jagd Thurgau betreibt dazu den Jagdschiessstand Weinfelden als einzige Jagdschiessanlage im Kanton Thurgau. Die bestehende Anlage verletzt umweltrechtliche Vorschriften und stösst an ihre Kapazitätsgrenzen. Daher wurde das Projekt für den Jagdschiessstand am Standort Heckemos in Müllheim-Wigoltingen erarbeitet. Der Regierungsrat beantragt dafür einen Objektkredit über 9.060 Millionen Franken als gebundene Ausgabe.
Pädagogische Maturitätsschule. Die aktuellen Brandschutzbestimmungen sowie die Haustechnikleitungen und die Dämmung vom Dachgeschoss entsprechen im ehemaligen Klostergebäude der Pädagogischen Maturitätsschule Kreuzlingen (PMS) nicht mehr den heutigen Vorschriften. Zudem sind Altlasten gemessen worden, welche die zulässigen Grenzwerte mehrfach übersteigen. In einer Studie wurde Anfang 2021 aufgezeigt, dass eine Teilinnensanierung unumgänglich ist. Der Regierungsrat beantragt für die umfassende Sanierung und Erneuerung einen Objektkredit über 6.34 Millionen Franken, davon 6.26 Millionen Franken als gebundene Ausgabe und 0.08 Millionen Franken als neue Ausgabe.
Massnahmenzentrum Kalchrain. Das Massnahmenzentrum Kalchrain oberhalb von Hüttwilen ist eine Einrichtung des Ostschweizer Strafvollzugskonkordats. Das Herzstück der Anlage ist das historische Klostergebäude, das aber saniert werden muss. Dies wurde genutzt, um eine nachhaltige und übergeordnete Strategie der Raumverteilung und -nutzungen im Klostergebäude zu erarbeiten. Mit den vorgesehenen Anpassungen wird eine umfassende Verbesserung der betrieblichen Abläufe, der Flexibilität, der Sicherheit, des Brandschutzes und der Erdbebensicherheit bewirkt. Zudem werden Unterhaltsmassnahmen vorgenommen. Für die Anpassung des Raumkonzeptes des Klostergebäudes Kalchrain beantragt der Regierungsrat einen Objektkredit über 20.7 Millionen Franken als gebundene Ausgabe. Das Bundesamt für Justiz unterstützt das vorliegende Konzept mit einem Baubeitrag von 6 Millionen Franken.
Werkhof Amriswil. Da der Werkhof Kesswil den betrieblichen Ansprüchen nicht mehr gerecht wird, aber nicht erweitert und saniert werden kann, wurde ein Neubau in Amriswil als Ersatz für den Werkhof in Kesswil geplant. Da die Parzelle für den neuen Werkhof nur wenige Kilometer vom Werkhof Sulgen entfernt ist, wurde entschieden, beide Werkhöfe als Teil einer gemeinsamen Strategie zu betrachten. Für den Neubau des Werkhofs in Amriswil beantragt der Regierungsrat den Baubeschluss nach § 15 Abs. 1 des Gesetzes über Strassen und Wege (StrWG) und damit die Freigabe von 24.980 Millionen Franken aus der Spezialfinanzierung gemäss § 29 StrWG.




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