Das Haus Alpstrasse 5 soll abgebrochen werden. Vorläufiger Ersatz: Eine Blumenwiese. Kurt Peter
24.11.2022 00:00
Vorsorglich und aus Sicherheit
Für die Liegenschaft Alpstrasse 5 reichte das kantonale Hochbauamt ein Abbruchgesuch ein
Die leerstehende und in desolatem Zustand befindliche Liegenschaft Alpstrasse 5 soll abgebrochen werden. Ein Ersatz ist in den kommenden zwei bis Jahren nicht geplant. Ein Neubau muss sich dem gültigen Gestaltungsplan anpassen.
Kreuzlingen Beim Kauf der Liegenschaften Alpstrasse 5 und 7 durch den Kanton ging dieser davon aus, dass damit Platzreserve für das Berufsbildungszentrum Bau und Mode geschaffen werden konnte. «Das ist auch aktuell noch so», bestätigt Urs Fankhauser, Leiter Betrieb Liegenschaften im Hochbauamt.
Keine Investitionen mehr
«Die Liegenschaft Alpstrasse 5 ist in einem desolaten Zustand und nicht mehr vermietet. Eine Sanierung kommt im Hinblick darauf, dass eine künftige Nutzung der Parzelle durch das Berufsbildungszentrum im Raum steht, nicht in Frage», erklärt er. Deshalb habe sich das kantonale Hochbauamt dazu entschieden, das Haus abzubrechen. Ein entsprechendes Gesuch liegt in der Kreuzlinger Bauverwaltung auf.
«Aktuell ist kein Hochbauprojekt an diesem Standort geplant, der Abbruch erfolgt vorsorglich und aus Sicherheitsgründen», erklärt Urs Fankhauser. Auf der leeren Fläche werde im Sinne der Biodiversitätsförderung, eine Blumenwiese gesät. Wenn ein Bauprojekt umgesetzt werden solle, dann werde dies ohnehin im Zuge eines Wettbewerbs erfolgen. Der Kanton wisse, dass es sich bei dieser Gegend um einen sensiblen Standort in der Dorfzone mit Gestaltungsplanpflicht handle. «Selbstverständlich halten wir uns bei einem allfällig neuen Bauprojekt an die Vorgaben».
Der gültige Gestaltungsplan Egelshofen umfasst die gesamte Dorfzone Egelshofen und einen Teil der öffentlichen Zone und stammt aus dem Jahr 1995. Als Problemstellung wurde damals erkannt, «dass wiederholte Anfragen für Umbauten beziehungsweise Neubauten eine umfassende Regelung über das Gebiet Egelshofen erforderten». Das Ziel: «Es gilt, mit diesem Gestaltungsplan die Strukturen der Baugruppen, Gebäudeformen und Aussenräumen zu erhalten, die fördern und einzelne, noch mögliche Bauten ins Ortsbild einzufügen».
Ans Gesamtbild anpssen
Der Planungsbericht hält fest, dass im Bereich Gemeindeplatz - Roseneggschulhaus «ein Gesamtensemble von eidgenössischer Wichtigkeit besteht». Für Gebäude in der Erhaltungsstufe I besteht generell ein Abbruchverbot sowie ein Verbot für An- und Nebenbauten, ausgenommen bewilligte Umbauten der Schulgemeinde. In der Erhaltungsstufe I befindet sich die Alpstrasse 7: «Das Haus ist vermietet, die notwendigen Sanierung wurden gemacht und erfolgen bei Bedarf auch in Zukunft», so Urs Fankhauser. Die Alpstrasse 5 befindet sich in der Erhaltungsstufe II. Damit ist «Abbruch und Wiederaufbau im Einzelfall zu prüfen». Allerdings ist die Anpassung an das Gesamtbild anzustreben.
«Die Stadt würde bei einem möglichen Ersatzbau ein Workshop- oder Wettbewerbsverfahren begrüssen», erklärt der zuständige Stadtrat Ernst Zülle. Es sei klar, dass sich jedes Projekt dem gültigen Gestaltungsplan anpassen müsse. Denn «eine Überarbeitung des Gestaltungsplans Egelshofen haben wir in der Bauverwaltung nicht auf dem Radar». Der Abbruch der Liegenschaft sei tolerierbar, weil in das Objekt nichts investiert werde. Die Blumenwiese als Übergangslösung sei «besser als ein karger Kiesplatz.»
Von Kurt Peter