Das vom Parlament als Gegenvorschlag zur Initiative verabschiedete Tabakproduktgesetz ist in Bezug auf die Werbung eine Alibiübung. Denn es dürfen Tabakprodukte weiterhin in Gratiszeitungen, im Internet, in sozialen Medien (z.B. Instagram, Snapchat, TikTok) und Kiosken beworben werden. Also ausgerechnet an den Orten, welche in einer Studie der Universität Zürich als relevante Plattformen im Zusammenhang mit dem Substanzen-Konsum von Jugendlichen identifiziert wurden. Der Anteil der Rauchenden unter den Jugendlichen ist in den letzten Jahren wieder gestiegen: Bereits jeder zwanzigste 14-Jährige und jeder achte bei den 15-Jährigen in der Schweiz raucht mindestens einmal pro Woche. Erst als Erwachsene erkennen sie die bis dahin unterschätze Abhängigkeit – und leiden unerwartet heftig beim Versuch, das Qualmen aufzugeben. Mit dem Werbeverbot wird kein Raucher aufhören zu rauchen, aber es wird Jugendliche geben, welche deswegen erst gar nie zum Glimmstängel greifen. Als Erwachsene werden viele froh darüber sein, dass sie sich als Nichtraucher bezeichnen können, weil Sie, liebe Stimmberechtigte, am 13. Feb. ein JA in die Urne gelegt haben.
Judith Ricklin, Kantonsrätin, Kreuzlingen




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