20.10.2022 14:59
Wenn das Leben brisant wird
Am 7. November referiert Juristin Nina Lang Fluri über das Thema «Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung – nicht nur für alte Menschen»
Seelsorgerin Ursi Häfner-Neubauer organisiert den Anlass im Katholischen Gemeindezentrum - aus gutem Grund.
Weinfelden Als pastorale Mitarbeiterin hat Ursi Häfner-Neubauer immer wieder mit einer Frage zu tun: Wann ist der Zeitpunkt da, um an eine Patientenverfügung und einen Vorsorgeauftrag zu denken. «Möglichst jetzt, unabhängig von der gesundheitlichen Verfassung», so die Organisatorin des Referates. «Oftmals kommen die Fragen erst auf, wenn schon eine gewisse Brisanz im Leben herrscht. Bei einer beginnenden oder fortgeschrittenen Demenz zum Beispiel», macht sie immer wieder die Erfahrung bei Gesprächen mit älteren Menschen in der Gemeinde. Um das Thema nüchtern statt emotional anzugehen, mit «ruhigem Herzen und klarem Verstand », das ist der Seelsorgerin ein Anliegen. «Es ist doch viel zu früh, über den Tod zu sprechen – so beschwören wir ihn noch herauf», hört sie immer wieder bei ihrer Arbeit in der Altersseelsorge.
Nüchtern erklärt
Doch auch jüngere Menschen können einen Unfall oder eine schwere Krankheit erleiden und müssen sich frühzeitig mit Massnahmen auseinandersetzen, wenn sie nicht mehr handlungsfähig oder verstorben sind. So kontaktierte Ursi Häfner eine Anwaltskanzlei und informierte sich darüber, ob ein Referat aus juristischer Sicht möglich wäre.» Wenn die Situation eintreffe, wo die Angehörigen gefragt sind, Entscheidungen für ihre Liebsten zu treffen, wird es oftmals herausfordernd. «Für diese ist es in einer solch aufwühlenden Zeit sehr nützlich, wenn die betroffene Person bereits ihre Wünsche festgehalten hat.» Einige Themen wolle Häfner dann ansprechen: «Ich verstehe es zum Beispiel nicht, warum man auf Herz und Nieren geprüft wird, wenn der Vorsorgeauftrag in Kraft tritt.» Wenn man ein Partner jahrelang pflege und dieser dann doch in ein Altersheim komme, sei dies aus ihrer Sicht her Bestätigung genug, dass man als Leumund «qualifiziert» sei. «Und doch wird man von der Kesb überprüft und muss sogar einen Strafregisteraufzug vorweisen.» Unklarheiten, die am Referat sicherlich beantwortet werden können. Wichtig ist, der Organisatorin zu erwähnen, dass die Themen unabhängig von Religionsangehörigkeiten und Lebensorientierungen wichtig und somit Gästen aller Konfessionen willkommen seien.
Informationen zum Anlass
Rechtsanwältin Nina Lang Fluri ist Fachanwältin SAV Familienrecht und wird dem Publikum einen vertieften Einblick zum Thema «Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag» geben und die Zusammenhänge erklären. Montag, 7. November, 19 Uhr im Kath. Pfarreizentrum Weinfelden.
Von Desirée Müller