Thomas Müller, Dr. iur., Rechtsberatung
Darf ich im Alleingang eine Ladestation einrichten?
Frage: Unsere Stockwerkeigentümergemeinschaft ist leider nicht sehr innovationsfreudig. Drei von fünf Parteien sind an Investitionen in zukunftsweisende Technologien nicht interessiert. Deshalb möchte ich nun aus eigener Initiative eine Ladestation für mein Elektroauto in der Tiefgarage einrichten und Solarpanels an der Aussenwand meiner Terrasse montieren. Alle Kosten würde ich selber tragen. Kann mir die Eigentümergemeinschaft diese Installationen trotzdem verbieten?
Antwort: Ja, sie kann. Beim Garagenplatz und bei der Aussenseite der Terrasse handelt es sich laut Gesetz um gemeinschaftliche Teile des Hauses. Beides gehört nicht Ihnen, sondern Sie haben daran lediglich ein alleiniges Nutzungsrecht. Etwas Anderes steht auch nicht im Reglement.
An gemeinschaftlichen Teilen dürfen Sie eigenmächtig keine baulichen Änderungen vornehmen. Vielmehr bräuchten Sie die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Nötig wäre ein qualifiziertes Mehr, also eine Mehrheit nach Köpfen und Wertquoten. Dies deshalb, weil beide Vorhaben als sogenannte nützliche bauliche Massnahmen zu qualifizieren sind. Wären die Massnahmen nötig, was sie aber meines Erachtens nicht sind, würde das Stimmenmehr genügen.
Ich würde Ihnen empfehlen, einen Antrag an die nächste Eigentümerversammlung zu richten. Nachdem Sie bereit sind, sämtliche Kosten zu tragen, sollte sich der Widerstand Ihrer Miteigentümer zumindest bezüglich der Ladestation eigentlich in Grenzen halten. Im Beschluss der Gemeinschaft könnte ja auch festgehalten werden, dass Sie nicht nur für die Installation aufkommen, sondern auch für alle Betriebskosten (Strom, Wartung, Versicherungsprämien). Dazu müsste der Stromverbrauch natürlich individuell erfasst werden.
Bei den Solarpanels wäre wohl mit mehr Opposition zu rechnen, weil sie das äussere Erscheinungsbild des Hauses beeinträchtigen. Eine gemeinschaftliche Solaranlage auf dem Dach wäre sicher schöner als Panels an einer einzelnen Terrassenwand. Einem solchen Vorhaben müssten Ihre Miteigentümer aber nicht nur zustimmen, sondern sich auch gemäss ihrer Wertquote an den Kosten beteiligen.
Thomas Müller, Dr. iur.
Niederneunforn TG
Tel. 043 535 00 00




Vampirgerüchte mit glanzvoller Premiere
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