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Die erste schriftliche Nennung von «Altshof» erfolgte am 11. November 775. Bischof und Abt Johannes verlieh den erwähnten Ort gemeinsam mit seinen Brüdern durch eine Prekarieurkunde auf Lebenszeit und gegen einen jährlichen Zins von einem Fuder Getreide an Adalbert und dessen Söhne. Adalbert und seine rechtmässige Nachkommenschaft hatten dabei ein Rückkaufsrecht gegen sechs Solidi.
Interessiert? Die Urkunde mit der entsprechenden Ersterwähnung liegt im Stiftsarchiv St. Gallen und wird im Rahmen der kommenden Jahresausstellung vom 26. September 2025 bis 21. Januar 2026 im Ausstellungssaal gezeigt. Ebenfalls einsehbar auf dem Webportal: www.e-chartae.ch/de/charters/view/845
Gemeindekanzlei




Vampirgerüchte mit glanzvoller Premiere
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