19.09.2024 05:00
«Zu lange Sitzungen sind keine Lösung»
Motion will den Verzicht auf mündliche Begründung parlamentarischer Vorstösse
Parlamentarische Vorstösse sollen im Gemeinderat nicht mehr mündlich begründet werden. Dies verlangt eine Motion von Elina Müller. Nicht um die Rechte des Parlaments einzuschränken sondern, wie es heisst, um «die nötige Zeit für Diskussionen und Debatten zu haben».
Kreuzlingen Die Zahl der Schriftlichen Anfragen, Interpellationen, Motionen und Postulaten im Kreuzlinger Gemeinderat hat in den vergangenen Monaten extrem zugenommen. SP-Gemeinderätin Elina Müller hat an der letzten Gemeinderatssitzung die Motion «Verzicht auf mündliche Begründung bei parlamentarischen Vorstössen - mehr Zeit für Diskussionen» eingereicht. Diese verlangt, dass das Geschäftsreglement des Gemeinderates so revidiert werden soll, dass Motionen, Postulate und Interpellationen ausschliesslich schriftlich und nicht mehr zusätzlich mündlich begründet werden.
Widerspruch und Kompromiss
«Vorstösse im Gemeinderat sind wichtige Instrumente politischer Einflussnahme des Gemeinderates», begründet Elina Müller ihre Motion. Mit diesem Vorstoss sollten diese politischen Rechte auch keinesfalls eingeschränkt werden, hält sie in ihrer Begründung weiter fest. Die mündlichen Begründungen der Motionen, Postulate und Interpellationen an den Gemeinderatssitzungen «nehmen viel Zeit in Anspruch». Mit zunehmender Zahl parlamentarischer Vorstösse werde deutlich, dass nach Behandlung der traktandierten Botschaften und Begründung neu eingegangener Vorstösse weniger Zeit und Konzentrationsfähigkeit für Diskussionen bereits beantworteter Vorstösse übrig bleibe, schreibt Elina Müller.
«Überlange Sitzungen sind auch keine befriedigende Lösung», hält sie in ihrer Motion fest. Eine gute Begründung könne auch schriftlich mit dem Vorstoss erfolgen. Zwischen schriftlicher und mündlicher Begründung sollten auch keine neuen Erkenntnisse hinzukommen. «Die Zeit im Plenum des Gemeinderates sollten wir besser dafür nutzen, über Botschaften und beantwortete Vorstösse zu diskutieren. Auch deshalb, weil der mündlichen Begründung nicht widersprochen werden darf». Die Grundaufgabe des Parlaments sei doch die Debatte, bei der alle Gemeinderatsmitglieder ihre Argumente einbringen könnten, bei der es Widerspruch und Kompromissfindung gebe.
Von Kurt Peter