Bauverwalter Michael Shmidt (links) im Gespräch mit Interessierten Teilnehmern des Infoabends. Kurt Peter
06.09.2023 08:19
Zwei Jahre Zeit für Prüfung
Die sechs Planungszonen «Ensemble» sollen Orts- und Siedlungsbilder erhalten
Um keine unerwünschten Eingriffe in sechs vom Stadtrat definierte Ensembles zuzulassen, wurden darüber Planungszonen erlassen. Zwei Jahre lang soll nun untersucht werden, wie die Gebäudegruppen erhalten werden sollen oder, was auch möglich ist, ob es sich überhaupt um schützenswerte Ensembles handelt.
Kreuzlingen Im Dreispitz informierten Stadtrat Ernst Zülle, Bauverwalter Michael Schmidt und Peter Buri, Sachbearbeiter Stadtplanung, die interessierte Bevölkerung. «Es ist wichtig, dass wir vor der Ausschreibung der Planungszone informieren, damit die Betroffenen wissen, was eine Planungszone überhaupt ist», erklärte Ernst Zülle zu Beginn des Abends. Da die neue Ortsplanung die Ziele der bisherigen Planungszonen «Strukturerhaltungsgebiete» erfülle, seien diese nun hinfällig und würden gestrichen. «Neu haben wir nun sechs Gebiete, über die eine Planungszone Ensemble verfügt wird».
Entwicklung nicht beeinträchtigen
Als Leiter der Bauverwaltung erläuterte Michael Schmidt, auf welche gesetzlichen Grundlagen sich Planungszonen stützen. «Grundsätzlich geht es darum, die vom Stadtrat beabsichtigte Entwicklung nicht durch schwerwiegende Eingriffe zu beeinträchtigen». In der Planungszone Ensemble gehe es nun darum, das Orts- und Siedlungsbild zu erhalten. Planerische Massnahmen würden damit sichergestellt. «Die Planungszone ist dafür ein geeignetes Mittel», sagte Michael Schmidt. Zwei Jahre dauert eine solche und sie kann um zwei Jahre verlängert werden.
In dieser Zeit werde geprüft, welche Massnahmen getroffen werden müssten, um die Ziele einzuhalten. «Welche das sind steht zur Zeit noch nicht fest, es können ganz verschiedene sein». Der Bauverwalter nannte etwa Einzelverfügungen oder Gestaltungspläne. So würden in den zwei Jahren auch so genannte «Schutzvermutungen» der Liegenschaften geprüft. Mit der Veröffentlichung im kantonalen Amtsblatt trete die Planungszone in Kraft, das heisse am 1. September. Es handle sich zwar nicht um ein generelles Bauverbot, doch «es werden nur Bauten und Anlagen bewilligt, wenn sie die vorgesehene Planung nicht tangiert».
Baudruck wächst
Die sechs Planungszonen Ensemble wurden von Sachbearbeiter Stadtplanung Peter Buri vorgestellt. «Wir haben im Vorfeld verschiedene Gebiete untersucht». Sechs davon seien als Ensemble ausgeschieden worden. Es seien dies «Neptun», «Sandbreite», Ilgenstrasse Nord», Ilgenstrasse Süd, Hauptstrasse 124, 126, 128 und 130 sowie Romanshornerstrasse 9, 11, 13, 15, 17 und 19. Der Wert dieser Ensembles liege im Charakter der Liegenschaften und deren Stellung zueinander. Beispielsweise handle es sich beim Ensemble «Ilgenstrasse Nord um eine Wohnsiedlung aus den Jahren 1928 bis 1932. Bei den Häusern an der Hauptstrasse sei das Entstehungsdatum 1911, 1912 sowie die identische Erscheinungsweise typisch. Bei den von der Planungszone betroffenen Liegenschaften an der Romanshornerstrasse handel es sich typische, 1901 bis 1911 errichtete Vorstadthäuser.
«Wir haben definiert, wo wir Ensembles sehen würden», erklärte Ernst Zülle. Es werde viel gebaut, der Druck wachse, mit der Planungszone könne vor einem Abbruch reagiert werden. Denn es bestehe beispielsweise kein Schutzstatuts bei einem Haus, welches als «Gesamtform erhaltenswert» eingestuft sei. Es handle sich bei der Planungszone um eine Prüfung, die schöne Strukturen erhalten solle. «Nicht wahllos verdichten, sondern wo es sinnvoll ist», sagte er. Peter Buri und Michael Schmidt riefen dazu auf, bei Fragen die Bauverwaltung zu kontaktieren. «Wir beraten gerne, wenn Planungen in einem betroffenen Gebiet angedacht sind, die Bauverwaltung ist kein geschlossenes Haus».
Von Kurt Peter