Das Parlament folgt den Empfehlungen des Stadtrats
An der letzten Gemeinderatssitzung in diesem Jahr standen drei parlamentarische Vorstösse zur Debatte.
Das Gemeindeparlament tagt im neuen Jahr erstmals am 23. Januar. IDSK
An der letzten Gemeinderatssitzung in diesem Jahr standen drei parlamentarische Vorstösse zur Debatte.
Im März dieses Jahres reichte Gemeinderätin Barbara Hummel, SVP, mit 15 Mitunterzeichnenden die Motion zur Ergänzung von Art. 11 des Reglements über die Delegation von verkehrs- und ordnungsdienstlichen Aufgaben sowie die Videoüberwachung (Sicherheitsreglement) der Stadt Kreuzlingen ein. Im Wesentlichen geht es beim parlamentarischen Vorstoss um die Gewichtung der Qualitätskriterien, die bei der Ausschreibung eines privaten Sicherheitsdienstes angewendet werden.
Der Stadtrat erachtet die Einführung fixer Gewichtungen für Zuschlagskriterien oder fixer Kriterien für Ausschreibungen in einem Reglement für nicht zielführend und empfahl dem Gemeinderat, die Motion nicht erheblich zu erklären. Das Parlament folgte dem Stadtrat und lehnte die Motion bei zwei Enthaltungen mit 26 Nein- zu 12 Ja-Stimmen ab.
Ebenfalls zur Ablehnung empfahl der Stadtrat das Postulat «Entlastung der Kreuzlinger Bürger von der bereits in Sackgebühren enthaltenen Entsorgungsgebühr», das Gemeinderat Georg Schulthess, Aufrecht Thurgau, diesen März einreichte.
In seiner Beantwortung verweist der Stadtrat darauf hin, dass die Entsorgungsgrundgebühr kein Relikt, sondern ein notwendiger, zeitgemässer und rechtmässiger Bestandteil zur Finanzierung der kommunalen Abfallbewirtschaftung ist. Des Weiteren weist der Stadtrat daraufhin, dass beim Wegfall der Entsorgungsgrundgebühr die Gebühren für die Kehrichtsäcke erhöht werden müssten, um die Aufwände im Entsorgungswesen decken zu können. Darauf wiederum hätte die Stadt Kreuzlingen kaum oder geringen Einfluss, zumal die Kehrichtsackgebühr durch den KVA-Thurgau festgelegt wird. Diese wurde letztmals im Jahr 2002 nach unten angepasst. Und auch die Indexierung der Entsorgungsgrundgebühr an die Teuerung ist seit 1997 unverändert (CHF 50.– pro Wohnung/CHF 100.– pro Unternehmen).
Eine Prüfung der Entsorgungsgrundgebühr erachtet der Stadtrat erst dann als sinnvoll, nachdem der Kanton Thurgau das kantonale Abfallgesetz in Einklang mit übergeordneten Gesetzesgrundlagen überarbeitet hat. Bei einer Ja- zu 39 Nein-Stimmen lehnte das Gemeindeparlament das Postulat ab. Ein weiteres Postulat «Kriminalität in Kreuzlingen senken», reichte im März dieses Jahres Gemeinderätin Judith Ricklin, SVP, mit 14 Mitunterzeichnenden ein. Konkret fordert das Postulat, dass die Stadt Kreuzlingen alle Möglichkeiten prüft und ausschöpft, um nicht nur ein subjektives Sicherheitsgefühl zu vermitteln, sondern niemand mehr Opfer einer kriminellen Straftat wird.
Der Stadtrat betont in seiner Antwort, dass er die Sorge der Bürgerinnen und Bürger ernst nehme und viel für deren Sicherheit unternehme. Mit dem Erstellen eines neuen Sicherheitsberichts werde die Gesamtsituation vertieft analysiert und Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt. Bei einer Enthaltung folgte das Parlament der Empfehlung des Stadtrats und nahm das Postulat an.
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