Visualisierung des Ersatzneubaus bei der Minigolf-Anlage. zVg
28.08.2025 05:00
Der «Vulkan» muss bleiben
Gemeinderat beschliesst am 4. September über die Zukunft von zwei Institutionen - Minigolfanlage hat Priorität
Zwei Baurechtsvertäge stehen im Zentrum der Gemeinderatssitzung vom 4. September. Es geht dabei um die Zunft der Minigolfanlage und des Centro Italiano.
Kreuzlingen 1990 wurde mit dem damaligen Centro Sportivo Italiano ein Baurechtsvertrag über die Parzelle Nr. 1406 Kreuzlingen Ost zur Erstellung einer gedeckten Bocciabahn mit Clubraum abgeschlossen. Der Verein wurde als Dachorganisation der Vereine FC Kreuzlingen-Italica, Bocciaclub, Club Ciclistico und Circolo Cultrale Realtà Nuova gegründet. Der aktuelle Baurechtsvertrag läuft per 31. Dezember 2025 aus. Im Dezember 2017 stimmte der Gemeinderat einem neuen Baurechtsvertrag zu, der im Juni 2018 öffentlich beurkundet wurde. Da die im Baurechtsvertrag geforderte rechtskräftige Baubewilligung nicht vorliegt, hat der Grundbucheintrag noch nicht stattgefunden.
Baugesuch wurde eingereicht
«Es gab in den vergangenen Jahren viele personelle Veränderungen und auch die finanzielle Lage waren für den Verein anspruchsvoll», erklärt Stadtpräsident Thomas Niederberger. Die Stadt habe aktiv das Gespräch gesucht. Seitens des Vereins sei hervorgebracht worden, dass das Centro Italiano wieder zu einem italienischen Treffpunkt werde solle. Die Vereinsvertreter hätten versprochen, mit einer Bank das Gespräch um eine finanzielle Unterstützung zu suchen. Bei einem zweiten Gespräch 2024 «wies die Stadt darauf hin, dass der aktuelle Vertrag per 31. Dezember 2025 auslaufen wird», so Thomas Niederberger.
Am 17. Februar dieses Jahres habe ein drittes Gespräch mit dem Centro stattgefunden. «Dabei wurde um etwas Geduld gebeten». Ziel des Vereins sei es, 2025 ein Baugesuch einzureichen. Die Krux: «Wird ein Baugesuch im Sommer 2025 eingereicht, wird kaum eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegen, somit würde per 31. Dezember 2025 der Heimfall ausgelöst. Deshalb die Verlängerung um drei Jahre».
Inzwischen wurde das Baugesuch wie gefordert eingereicht, es umfasst neben Brandschutz- und energetischen Massnahmen den Umbau der bestehenden überdachten Bocciabahn in einen Mehrzweckraum mit Infrastruktur auch die bauliche Erweiterung auf der Westseite für sanitäre Installationen, die Erstellung von Personalparkplätzen, eine Pergola bei der Gartenterrasse und die Aufwertung der Bocciabahn im Freien. «Die Voraussetzungen für die Verlängerung des Baurechtsvertrages sind gegeben, das Centro kann in Anbetracht der künftigen Entwicklung im Gebiet Seezelg mit dem Reka-Dorf weiter an Bedeutung gewinnen», so Thomas Niederberger.
Familienfreundliche Gastronomie
Auch für die Minigolfanlage wurde ein neuer Baurechtsvertrag erarbeitet. Der Vertrag mit Richard Lüthi läuft am 28. Februar 2026 aus. Das Gebäude ist komplett sanierungsbedürftig und muss abgebrochen werden. «Die Stadt hält fest, dass die Anlage auch künftig einer breiten Bevölkerung für Freizeitaktivitäten zur Verfügung stehen muss, mit Minigolf als Priorität», erklärt Thomas Niederberger. Zudem soll es ein familienfreundliches und erschwingliches Gastronomieangebot geben.
Auf dieser Grundlage wurde die Landparzelle im Frühling 2024 zur Baurechtsvergabe ausgeschrieben. Es gingen vier Bewerbungen von vier Personen, beziehungsweise Firmen ein. Eine Bewerbung sei im weiteren Verlauf nicht berücksichtigt worden, das favorisierte Projekt «konnte nicht erfolgreich abgeschlossen werden, da die Finanzierung nicht gesichert war und eine Redimensionierung erforderich gewesen wäre». Zudem sei der ganze Schriftwechsel von einem Hin und Her und von Zu- und Absagen geprägt gewesen. «Deshalb wurden parallel Gespräche mit der Vertretung des zweiplatzierten Projekts geführt».
Schläger aus dem Provisorium
Das Projekt von Julius Kartal habe ebenfalls überzeugt. Es scheine durchdacht und es wäre auch eine gastronomische Bereicherung für Kreuzlingen, hält die Botschaft an den Gemeinderat fest. Somit sei am 21. Januar 2025 entschieden worden, konkrete Gespräche mit Julius Kartal aufzunehmen. Dabei sei es um ein Neubauprojekt und auch um die Situation betreffend der noch funktionierenden Minigolfanlage gegangen. Von Seiten der Stadt «wurde kommuniziert und verlangt, dass zumindest mittelfristig die heutige Minigolfanlage bestehen bleiben soll».
Dies habe für Julius Kartal auch den Vorteil, dass er sich in einer ersten Phase auf die Gastronomie fokussieren könne. Unabhängig vom Gastronmie-Bauprojekt soll während der üblichen Saison Minigolf gespielt werden können. Allenfalls müsse die Verleihung von Schlägern und Bällen während der Bauphase über ein Provisorium gelöst werden. Julius Kartal habe der Vorgensweise schriftlich zugestimmt.
Holzbau passt in Umgebung
Das Projekt wurde von LBP Architekten AG aus Kreuzlingen erarbeitet und von der Kreuzlinger Bauverwaltung, abgesehen von ein paar kleinen Änderungen, als bewilligungsfähig eingestuft. Dies hatte der Stadtrat vor der Einreichung einer definitiven Botschaft an den Gemeinderat verlangt. Die Gastronomie stützt sich laut Botschaft auf das von Julius Kartal erfolgreich betriebene «Pan Rolito» in Berg TG. Die vorgesehene Ausrichtung ziele auf ein erstklassiges Gastronomieerlebnis. Das Gebäude wird in Holzbauweise erstellt, die Fassadengestaltung orientiert sich am bestehenden Hafenmeistergebäude. Die Wärmeerzeugung erfolgt durch eine Wärmepumpe, eine PV-Anlage wird auf dem Dach installiert und endlich kann die Minigolfanlage auch über eigene WCs verfügen.
Der fixe Baurechtszins beläuft sich auf jährlich knapp 10'000 Franken. «Eine variable Komponente kommt ab dem 1. Januar 2030 zur fixen hinzu,» erklärt Thomas Niederberger. Basiernd auf dem Umsatz des Vorjahres werde eine Umsatzbeteiligung von fünf Prozent ab einem Umsatz von 500'000 Franken berechnet. Neben dem immer fixen Beitrag von mindestens 8000 Franken könne die Stadt auch am wirtschftlichen Erfolg partzipieren.
Der Baurechtsvertrag mit einer noch zu gründenden GmbH sieht vor, dass spätestens innerhalb von sechs Monaten nach dem Eintrag im Grundbuch ein Baugesuch einzureichen ist. Innert zwölf Monaten nach Rechtskarft der Baubewilligung müssen die Bauarbeiten beginnen. Der Vertrag wird auf eine Dauer von 50 Jahren abgeschlossen.
Von Kurt Peter