Schloss Gottlieben gilt als wichtiger Zeuge des baukulturellen Erbes. zVg
22.01.2025 08:14
Deutliche Reduktion im Bezirk
Kanton bekommt ein kleineres, dafür gehaltvolleres Inventar der erhaltenswerten und geschützten Objekte
Die Neuausrichtung der Denkmalpflege ist auf Kurs. Kernelement ist ein reduziertes Inventar der erhaltenswerten und geschützten Bauten IDEGO. Über die Hälfte der Gemeinden ist unterdessen fachlich bearbeitet worden. Die Resultate werden bezirksweise einer öffentlichen Mitwirkung unterzogen. Am Montag begann das Verfahren im Bezirk Kreuzlingen, zu dem Eigentümerinnen und Eigentümer, Gemeinden, Parteien sowie Verbände eingeladen sind.
Kreuzlingen/Frauenfeld Bisher wurden im Kanton Thurgau alle älteren Gebäude im Hinweisinventar Bauten erfasst und mit den Einstufungen «besonders wertvoll», «wertvoll», «bemerkenswert» oder «aufgenommen» versehen. Dieses seit mehr als 50 Jahren bestehende Inventar mit insgesamt 32'449 Objekten ist das grundlegende Nachschlagewerk zur thurgauischen Baukultur und bildet als Hinweisverzeichnis die fachliche Grundlage für die Unterschutzstellung eines Gebäudes durch die Gemeinde.
Als Teil der Neuausrichtung der Denkmalpflege wird das Hinweisinventar in ein reduziertes, dafür gehaltvolleres Inventar der erhaltenswerten und geschützten Objekte (IDEGO) überführt. Eine unabhängige Fachkommission überprüft die Objekte nach wissenschaftlichen Kriterien, stuft sie neu ein und sorgt dafür, dass keine wichtigen Objekte bei dieser Reduktion übersehen werden. Mit dem IDEGO fokussiert sich die Arbeit der Denkmalpflege künftig nach dem Grundsatz «Weniger ist mehr» auf das Wesentliche, wie dies dem gesetzlichen Auftrag entspricht.
Das reduzierte Inventar: IDEGO
Im Gegensatz zum Hinweisinventar Bauten umfasst das IDEGO nicht mehr alle älteren Gebäude, sondern enthält die wichtigen Zeugen des baukulturellen Erbes. Neu werden nur noch Objekte mit ausgewiesenen Denkmaleigenschaften im Inventar enthalten sein. Die Zahl der Inventarobjekte reduziert sich dadurch deutlich. Gemäss aktuellem Stand der Überarbeitung der aufgenommenen, bemerkenswerten, wertvollen und besonders wertvollen Objekte wird das IDEGO noch rund einen Viertel der bisherigen Objekte umfassen. Auch im Bezirk Kreuzlingen fällt die Reduktion deutlich aus. Ist ein Objekt im IDEGO enthalten, dann ist es noch nicht automatisch unter Schutz gestellt. Es gilt erst eine sogenannte Schutzvermutung. Eine Überprüfung dieses Status erfolgt, sobald Renovationen, andere bauliche Massnahmen oder eine Handänderung der Liegenschaft anstehen. Resultat der Überprüfung ist eine Einzelschutzverfügung mit konkreten Schutzzielen oder eine Entlassung aus dem Inventar.
Neu gibt es im IDEGO eine raumbezogene Einstufung: Für jedes Inventarobjekt wird festgehalten, ob es von nationaler, kantonaler oder kommunaler Bedeutung ist. Damit ermöglicht das IDEGO auch eine klare Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Für Objekte von nationaler und kantonaler Bedeutung soll neu der Kanton, für Objekte von kommunaler Bedeutung sollen die Gemeinden zuständig sein. Die dafür notwendigen Anpassungen des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat befinden sich aktuell ebenfalls in Vernehmlassung. Das angepasste Gesetz und das IDEGO werden zeitgleich – voraussichtlich anfangs 2027 – in Kraft treten.
Breite Mitwirkung möglich
Bevor das IDEGO das bisherige Inventar ablöst, unterzieht es der Kanton einer breiten Mitwirkung: Die von der Fachkommission getroffene Auswahl und Bewertung der Objekte wird bis Ende 2025 bezirksweise der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt. Für den Bezirk Kreuzlingen können Eigentümerinnen und Eigentümer, Gemeinden, Verbände und Parteien sowie die interessierte Bevölkerung, online unter ihre Rückmeldungen abgeben. Diese werden in die Finalisierung des Inventars einfliessen. Die Mitwirkungsdauer beträgt jeweils 90 Tage: Sie beginnt im Bezirk Kreuzlingen am Montag, 20. Januar, und dauert bis Freitag, 16. Mai. Das Mitwirkungsverfahren über alle Bezirke des Kantons wird voraussichtlich Ende 2025 abgeschlossen sein.
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