Urs Wolfender: "Dank der schlankeren Struktur können wir Pendenzen laufend abbauen". Kurt Peter
26.06.2025 05:00
Die Arbeit leichter machen
Gemeinderat hat zwei Reglementsrevisionen und einen Baurechstvertrag auf dem Tisch
Die Einbürgerungskommission hat in der Revision gängige Praxis ins Regelement übernommen und die Gebühren angepasst. Der Gemeinderat wird am 3. Juli auch über einen Baurechtsvertrag und die Totalrevision des Feuerschutzreglements entscheiden.
Kreuzlingen Es seien verschiedene Punkte im Reglement für den Erwerb des Bürgerrechts der Stadt ausschlaggebend für eine Revision gewesen, erklärte Urs Wolfender als Präsident der Einbürgerungskommission. «Unter anderem mussten wir das Verfahren anpassen und die Gebühren auf eine kostendeckende Höhe senken», erklärte er an der Medienkonferenz. Eigentlich habe die Einbürgerungskommission (EBK) den jetzt praktizierten Prozess ins Reglement aufgenommen.
Zuständigkeit im Rekursfall
So sei es üblich, dass die Integrationsgespräche von je einer Kammer zu je drei Personen geführt würden. «Das macht den Ablauf schlanker und die Kommission kann mehr Gespräche absolvieren». Ein Teil der Verantwortung der EBK sei an die Kanzlei abgegeben worden, da es sich dabei um reine Verwaltungsakte handle. «Die Kommssionsmitglieder kommen erst nach dem Absolievern des Wissentstests mit den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern in Kontakt». Anlass für die Teilrevision bildete die Situation, dass eine einbürgerungswillige Person gegen die Ablehnung ihres Einbürgerungsgesuches Rekurs an das Departement für Justiz und Sicherheit erhob. «Die EBK musste sich die Frage stellen, welches Organ der Stadt über einen Weiterzug zu entscheiden hat, falls das Departement oder das Verwaltungsgericht das Rechtsmittel gutheissen und den Ablehnungsentscheid des Gemeinderates aufheben sollte». Das Reglement sieht den Stadtrat als Organ vor.
Wissen objektiv prüfen
Die EBk habe ausführlich diskutiert, ob Personen, welche die obligatorische Schulbildung in der Schweiz absovliert und ihren Aufenthalt seither ununterbrochen in der Schweiz haben, vom schriftlichen Wissenstest befreit werden könnten. «Allerdings verlangt das kantonale Recht zwingend eine Prüfung, wobei diese mündlich oder schriftlich erfolgen kann». Eine schriftliche Prüfung müsste deshalb durch eine mündliche ersetzt werden, «dies wurde ein Rückschritt gegenüber dem aktuellen System bedeuten. Der schriftliche Wissenstes sei eingeführt worden, um für alle Kandidierenden rechtsgleiche und auch in einem allfälligen Rechtsmittelverfahren objektiv überprüfbare Bedingungen zu schaffen.
Angepasst wurden auch die Gebühren, nicht zuletzt aufgrund eines Hinweises des Preisüberwachers. Die städtischen Gebühren betragen, wenn der Gemeinderat der Revision zustimmt, neu 600 statt 800 Fanken für Minerjährige, 1300 statt 1500 Franken für Einzelpersonen und 1800 statt 2000 Franken für Ehepaare. «Die EBK hat bei dieser Gebührengestaltung einen Mittelwert angenommen», erklärte Urs Wolfender. Die Revision habe herausgeholt, was nach kantonalem Recht möglich sei und den Prozess danach verschlankt. Bei rund 100 Einbürungsgesuchen jährlich eine notwendige Massnahme. «Im Hinblick die insgesamt 200 noch im Prozess befindlichen Fällen, die wir nun nach und nach abbauen können».
Zusammen mit Bottighofen
Der Gemeinderat wird am 3. Juli auch über die Totalrevision des Feuerschutzreglements beschliessen. «Auf den 1. Januar wurden das revidierte kantonale Gesetz über den Feuerschutz sowie die revidierte Verordnung des Regierungsrateszum Gesetz über den Feuerschutz in Kraft gesetzt. «Wir haben aufgrund des Musterregelments eine Totalrevision durchgeführt, die allerdings nur kleine Differenzen und Anpassungen beinhaltet», erklärte Thomas Beringer als zuständiger Stadtrat. Nötig seinen diese auch wegen des Anschlusses der Feuerwehr Bottighofen an Kreuzlingen geworden. In der Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des Reglements hätten deshalb neben dem Departement für Justiz und Sicherheit, dem Feuerwehrkommandanten und juritischer Unterstützung auch Matthias Hofmann als Bottighofer Gemeindepräsident mitgearbeitet.
«Das Reglement hat Aufgaben und Kompetenzen definiert, Optimierungspotenzial aufgenommen sowie die Höhe der Feuerwehrersatzabgaben in die Hand der Feuerschutzkommission gelegt», argänzt Marc Hungerbühler, Leiter Sicherheit und Häfen.
Vertrag mit Ruderclub
Abschliessend stellte Stadtpräsident Thomas Niederberger den Baurechtsvertrag mit dem Ruderclub Kreuzlingen vor. «Der aktuelle Vertrag läuft nach 35 Jahren per 31. Dezember 2025 aus, aktuell gibt es keine offenen, finenziellen Forderungen seitens der Stadt gegenüber dem Verein». Das Baurechtsgrundstück besteht aus der Parzelle Nr. 6408, und umfasst 879 Quadratmeter an der Fischerhausstrasse, der Baurchetszins beträgt laut Botschaft 1758 Franken im Jahr. «Ein sehr unspektakuläres Geschäft», konstantierte Thomas Niederberger die Vorlage.
Von Kurt Peter