Günstigere Produkte für Strom und Gas
Am 4. Juli 2024 nahm der Gemeinderat das Postulat «Günstiger Strom und günstiges Gas für Kreuzlingen» an. Der Stadtrat bietet nun in beiden Bereichen neue Produkte an.
Am 4. Juli 2024 nahm der Gemeinderat das Postulat «Günstiger Strom und günstiges Gas für Kreuzlingen» an. Der Stadtrat bietet nun in beiden Bereichen neue Produkte an.
Kreuzlingen Gemeinderat Alexander Salzmann (FDP) forderte in seinem Postulat vom 4. Juli 2024, im Strom- und Gasbereich günstige Produkte anzubieten. «Mittels dieses Postulats entlasten wir Privathaushalte mit günstigeren Strom- und Gasrechnungen, ohne Subventionen oder anderwertige Kosten durch den Steuer- oder Gebührenzahler», begründete Alexander Salzmann sein Postulat. Mit 17 Ja- zu 17 Nein-Stimmen wurde dieses durch Stichentscheid des Präsidenten gegen den Willen des Stadtrates angenommen. Damit muss im Kreuzlinger Stromangebot neben dem Standardprodukt aus Schweizer Wasserkraft auch ein günstigeres Produkt aus anderen Energieerzeugungsquellen zur Verfügung stehen. Beim Gas soll neben dem Standardprodukt BIOgas15-Mix ein günstiges Produkt aus reinem Erdgas angeboten werden.
«Das neue Stromgesetz des Bundes legt fest, dass ein bestimmter Anteil der Energie in der Grundversorgung aus erneuerbareren Quallen stammen muss», hält der Stadtrat im Bericht nun fest. Laut der demnächst zu verabschiedenden Verordnung müsse im Strommix ein Mindestanteil im Inland produziertes erneuerbares Stromprodukt von 20 Prozent enthalten sein. «Diese gelten aber gemäss Mailverkehr mit dem Bundesamt für Energie nicht pro Kunde, sondern pro Elektrizitätswerk», entgegnete Alexander Salzmann an der vergangenen Gemeinderatssitzung. Die Aussage im Bericht des Stadtrates «dies bedeutet, dass der künftige Strommix sowohl im Standardprodukt als auch im alternativen Stromprodukt zwingend einen fixen Anteil an erneuerbarem Strom enthalten sein muss», sei somit inkorrekt, hielt Alexander Salzmann fest.
In der Stellungnahme vom Stadtrat für die Sitzung vom 4. Juli 2024 rechne dieser, dass lediglich fünf Prozent der Kunden ein günstigeres Produkt als das Standardprodukt wählen würden. «Mit dieser Annahme spiel die bundesrechtliche Vorgabe keine Rolle und der Stadtrat kann sich auf das konzentrieren, was im Postulat gefordert wird, nämlich ein möglichst günstiger Preis. Ich bitte, dies auch exakt so umzusetzen». Der Verweis auf das Bundesrecht sei somit inkorrekt und in diesem Fall nicht relevant. Anders sehe es natürlich aus, wenn beispielsweise 50 Prozent das günstigere Produkt wählen würden.
Das neue preisgünstige Produkt stehe beim Strom ab 1. Januar 2026 zur Verfügung, beim Gas spätestens ab 1. Januar 2026, dies habe er auf Nachfrage erfahren. Im Kapital 3 «Beschaffung» des Berichts werde ein Softwaretool erwähnt, das nur wegen des Postulats angeschafft werden müsse. Dies sei nötig, um einen Produktewechsel für Kunden korrekt abzubilden, da die Anpassung relevant zur Energieverrechnung sei. «Kunden können heute schon Produktwechsel machen, es kommt einfach ein weiteres Produkt dazu. Das erschliesst sich mit nicht», so Alexander Salzmann.
Stadtrat Thomas Beringer habe ihm schriftlich zugesichert, dass die beiden neuen Produkte kommunikativ begleitet werden». Er zitierte den Stadtrat: «Die Kommunikation an die Kunden wird wie üblich per Ende August über Medienmitteilung, Mitteilungen zu Tarifänderungen und über die Homepage erfolgen. Weitere Informationen über die neue Produktgestaltung, die Möglichkeiten und das Vorgehen werden über das Kundenmagazin Vernetzt in der ersten Auflage 2026 erläutert». Alexander Salzmann abschliessend: «Ich freue mich, dass Kunden nun ihre Wohnkosten senken können, sofern sie das selber wünschen».
Von Kurt Peter
Lade Fotos..