Gemeinde Lengwil
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass seit letztem Jahr die Leinenpflicht im Wald und am Waldrand für den Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Juli ausnahmslos für alle Hunde gilt. – Vielen Dank für die Umsetzung.
Geschätzte Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer
Sie haben die Hundesteuer 2026 erhalten. Die Hundesteuer beträgt wie im Vorjahr für den ersten Hund Fr. 80.--, für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt Fr. 130.--. Diese Abgabe ist vom Halter am Wohnsitz zu entrichten.
Im Weiteren ist zu beachten, dass die Steuerpflicht lediglich dann nicht gilt:
- Bei Hunden unter 5 Monaten; wird jedoch das Alter von 5 Monaten im Verlaufe des Jahres 2026 überschritten, ist dies umgehend der Gemeindekanzlei zu melden.
- Bei Diensthunden der Armee, der Polizei oder des Grenzwachtkorps.
- Bei ausgebildeten Sanitäts-, Katastrophen- oder Lawinenhunden.
- Bei Blindenhunden.
Der Hundehalter hat sich auf der Gemeinde zu melden, wenn dieser den Hund nicht mehr besitzt, der Hund veräussert wird, der Hund verstorben ist oder ein anderer meldepflichtiger Hund angeschafft wird. Besten Dank.
Gemeindeverwaltung Lengwil




Verregnetes Autofäscht
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