Beim Bundesasylzentrum kam es am 10. Dezember 2025 zu einer Massenschlägerei. zVg
18.02.2026 07:55
«Massenschlägerei war Ausnahme»
Regierungsrat beantwortet Fragen betreffend des Vorfalls vom 10. Dezember beim Kreuzlinger Bundesasylzentrum
Die Massenschlägerei vom 10. Dezember 2025 bei Bundesasylzentrum bezeichnet der Regierungsrat als Ausnahme. Dennoch erwartet er vom Bund einen sicheren und störungsfreien Betrieb des Zentrums.
Kreuzlingen Am Mittwoch, 10. Dezember, kam es beim Bundesasylzentrum zu einer Massenschlägerei bei der mehrere Personen, darunter auch ein Polizist, verletzt wurden. Das nahmen die Kantonsräte Jürgen Häberli und Oliver Martin zum Anlass, eine einfache Anfrage an den Regierungsrat zu stellen. Darin fordern sie «Massnahmen und Antworten». Der Regierungsrat stellt fest, dass «die Hauptverantwortung für den Betrieb beim Bund liegt, namentlich beim Staatssekretariat für Migration (SEM)».
13 Delikte festgestellt
Mindestens drei Mal jährlich finden laut Regierungsrat Absprachen mit der Kantonspolizei, der Stadt, dem SEM, dem Migrationsamt, dem Bundesamt für Zoll und Grenz-sicherheit und punktuell mit der Transportpolizei statt. Darüber hinaus existiere eine gute Vernetzung mit dem Polizeipräsidium Konstanz. Im vergangenen Jahr seien im und um das Bundesasylzentrum 13 Delikte festgestellt worden. Davon ein Angriff, drei Körperverletzungen, zweimal häusliche Gewalt, zweimal Hinderung einer Amtshandlung zweimal Raub, zweimal Raubhandel und einmal sexuelle Handlungen mit Kindern.
Die Kantonspolizei werde regelmässig, teils mehrmals wöchentlich, zu Einsätzen im oder um das Bundeszentrum aufgeboten. «Dabei handelt es sich überwiegend um niederschwellige Vorfälle wie Streitigkeiten oder renitentes Verhalten einzelner Bewohner, die aufgrund der beschränkten Handlungsmöglichkeiten des im Zentrum eingesetzten Sicherheitspersonals den Beizug der Polizei erfordern», schreibt der Regierungsrat. Schwerwiegende Eskalationen wie die Massenschlägerei vom 10. Dezember seien hingegen selten und stellten gemessen an der Gesamtlage eine Ausnahme dar. «Dabei handelt es sich also nicht um ein typisches oder regelmässiges Vorkommnis».
Wirksamere Massnahmen
Eine zentrale Schwachstelle sieht der Regierungsrat darin, dass das eingesetzte Sicherheitspersonal keine Zwangsmassnahmen wie das Festhalten oder Einsperren anwenden darf. Dies führe dazu, dass Personen bei Verstössen gegen die Hausordnung oder bei renitentem Verhalten aus dem Zentrum gewiesen würden, wodurch Problemlagen in den öffentlichen Raum verlagert und polizeiliche Interventionen erforderlich würden. Der Regierungsrat sieht auf die entsprechende Frage keine Hinweise darauf, dass die Verletzung des Polizisten auf ungenügende personelle Ressourcen oder auf fehlerhafte taktische Vorgehensweise zurückzuführen sei. «Beim Vorfall vom 10. Dezember waren innert kurzer Zeit viele Einsatzkräfte der Kantonspolizei sowie des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit vor Ort. Die Zusammenarbeit der Organisationen funktioniert einwandfrei».
Der Regierungsrat bedaure, dass es im Rahmen des Einsatzes zu einer Verletzung eines Polizisten gekommen sei. «Solche Vorfälle sind stets ernst zu nehmen. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass Einsätze der Kantonspolizei aufgrund ihrer Unvorhersehbarkeit mit Risiken verbunden seien. Der Regierungsrat erwartet vom Bund, dass «die im politischen Mandat zur Asylstrategie 2027 angekündigte Analyse der Bundes-asylzentren nicht nur aus Effizienzgesichtspunkten, sondern auch hinsichtlich des Zusammenlebens mit der lokalen Bevölkerung durchgeführt wird». Weiter erachte der Regierungsrat die Prüfung zusätzlicher rechtlicher Grundlagen als erforderlich, um gegenüber Personen mit wiederholt delinquentem oder aggressivem Verhalten wirksamere Massnahmen ergreifen zu können. Dazu gehörten die Unterbringung in zentralen Einrichtungen sowie die Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Dazu müsse dem Sicherheitspersonal die notwendigen Kompetenzen übertagen werden.
Von Kurt Peter