Gemeinde Kemmental
Öffentliche Planauflage
für:
S-2493499.1
Mess-/ Transformatorenstation MS Schützenstrasse EW-Teil (EKT-Teil S-2530924)
- Neubau der Transformatorenstation auf der Parzelle 878 in der Gemeinde Kemmental (Siegershausen)
- Gebäudekörper der alten MS Bätershausen (S-144'019) wird weiterhin als NS Verteilung benötigt und wird nicht zurückgebaut.
Koordinaten: 2'729'856/ 1'276'970
S-2530924.1
Schaltkabine Bätershausen EKT-Teil (EW-Teil S-2493499)
- Neubau der Transformatorenstation / Schaltkabine auf der Parzelle 878 in der Gemeinde Kemmental (Siegershausen)
Koordinaten: 2'729'854/ 1'276'966
L-0220424.2
24 kV-Kabel zwischen den Schaltstationen Siegershausen EKT-Teil und Bätershausen EKT-Teil
- Kabelumlegung in die neue Schaltstation
Grabarbeiten im Bereich der Parzellen 861 und 878 der Gemeinde Kemmental
Koordinaten: von 2'729'562/ 1'273'990 nach 2'729'849/ 1'276'972
L-2530975.1
24 kV-Kabel zwischen den Schaltstationen Bernrain und der Schaltkabine Bätershausen EKT-Teil
- Kabelumlegung in die neue Schaltstation
Grabarbeiten im Bereich der Parzellen 861 und 878 der Gemeinde Kemmental
Koordinaten: von 2'729'606/ 1'278'228 nach 2'729'849/ 1'276'972
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die
NEGXT AG
Schützenstrasse 28
8280 Kreuzlingen
EKT AG
Bahnhofstrasse 37
9320 Arbon
im Namen von
Technische Betriebe Kemmental
Alterswilerstrasse 2
8573 Siegershausen
EKT AG
Bahnhofstrasse 37
9320 Arbon
die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.
Die Gesuchsunterlagen betreffend das Projekt werden vom 6. Juni 2025 bis zum 7. Juli 2025 in der jeweiligen Gemeinde/Stadt öffentlich aufgelegt (während der ordentlichen Öffnungszeiten).
Gemeinde Kemmental: Gemeindeverwaltung Kemmental, Alterswilerstrasse 2, 8573 Siegershausen
Stadt Kreuzlingen: Bauverwaltung Kreuzlingen, Hauptstrasse 88, 8280 Kreuzlingen
Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf esti-consultation.ch/pub/5468/a090e5f795 zur Einsicht zur Verfügung.
Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde/Stadt aufgelegten Unterlagen.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
a. Einsprachen gegen die Enteignung;
b. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
c. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
e. die geforderte Enteignungsentschädigung.
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.
Siegershausen, 26.05.2025
Eidg. Starkstrominspektorat
Planvorlagen, Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf




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