Gemeinde Lengwil
Der Gemeinderat hat im August 2024 das Preisblatt für die Energietarife ab 1. Januar 2025 verabschiedet. Ausgenommen wurden die Tarife für die Rücklieferung aufgrund der damals noch unklaren Lage über die Umsetzung der Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) und des Energiegesetzes (EnG), umgangssprachlich Mantelerlass genannt. Der Bundesrat hat seinen EntscheidüberdiemassgeblichenVerordnungen zu denvorstehendgenanntenGesetzen jedoch ein weiteres Mal vertagt. Der Gemeinderat hält daher an seiner Strategie fest, wonach sich der Tarif für rückgelieferte Energie (physische Energie) an den vermiedenen Einkaufskosten und derjenige für die Herkunftsnachweise (HKN) an den Marktpreisen orientiert. Letztere sind aktuell bis fast auf den Nulltarif zurückgegangen. Der Gemeinderat hat deshalb den Rückliefertarif für das erste Quartal 2025 auf 29.35 Rp./kWh für physisch zurückgelieferte Energie und auf 1 Rp./kWh für die HKN festgesetzt.
Der Gemeinderat behält sich vor, den Rückliefertarif künftig quartalsweise zu überprüfen und gegebenenfalls aufgrund sich verändernder (gesetzlicher und/oder preislicher) Rahmenbedingungen anzupassen.




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