Stadt Kreuzlingen retourniert Heimatscheine
Mit dem Wegfall der Hinterlegungspflicht der Heimatscheine, löst nun auch das Einwohneramt der Stadt Kreuzlingen das Depot auf.
Das Einwohneramt der Stadt Kreuzlingen hinterlegt keine Heimatscheine mehr. IDSK
Mit dem Wegfall der Hinterlegungspflicht der Heimatscheine, löst nun auch das Einwohneramt der Stadt Kreuzlingen das Depot auf.
Im Kanton Thurgau ist es seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr nötig, bei der Wohngemeinde einen Heimatschein zu hinterlegen. Deshalb beginnt das Einwohneramt Kreuzlingen ab September 2025, das Depot aufzulösen und die Heimatscheine von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern zu retournieren.
Wer früher umgezogen ist, musste bei der Gemeinde, aus der er wegzog, den Heimatschein holen und ihn bei der neuen Wohngemeinde wieder hinterlegen. Der Heimatschein diente bisher den Gemeinden als Grundlage zur Erfassung des Hauptwohnsitzes von volljährigen Schweizerinnen und Schweizern. Mit der Einführung von e-Umzug, dem Online-Tool für An- und Abmeldungen bei Weg- respektive Zuzug, wurde der Heimatschein direkt von der alten zur neuen Wohngemeinde übermittelt. Seit dem 1. Januar 2024 entfällt nun auch das, da im Kanton Thurgau keine Heimatscheine mehr hinterlegt werden müssen. Die Gemeinden können die nötigen Daten direkt beim Zivilstandsregister abfragen. Das Einwohneramt der Stadt Kreuzlingen wird deshalb damit beginnen, die Heimatscheine den Einwohnerinnen und Einwohnern zu retournieren.
Wichtig ist, dass die Heimatscheine von den Besitzerinnen und Besitzern trotzdem sorgfältig aufbewahrt werden. Da noch nicht alle Kantone die Hinterlegungspflicht aufgehoben haben, kann es bei einem Wohnortwechsel in einen anderen Kanton sein, dass der Heimatschein verlangt wird. Muss ein neuer Heimatschein ausgestellt werden, ist dies mit Kosten verbunden.
Die gesetzliche Meldepflicht bei Umzug bleibt bestehen. Jeder Umzug (auch innerhalb der Gemeinde) muss innert 14 Tagen dem zuständigen Einwohneramt gemeldet werden. In Kreuzlingen kann dies persönlich am Schalter des Einwohneramts oder online per E-Umzug (www.eumzug.swiss) gemacht werden.
IDSK
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