Es erreichen uns immer wieder Meldungen und Beschwerden über frei herumlaufende Hunde. Laut dem kantonalen Hundegesetz müssen Hunde in Park-, Schul-, Spiel- und Sportanlagen sowie an verkehrsreichen Strassen stets an der Leine geführt werden.
Besonders im Frühling ist es ausserdem wichtig, beim Spaziergang mit Ihrem Hund entlang von Feldern und Wiesen aufmerksam zu sein. Hunde, die abseits der Wege laufen, können frisch angesäte Felder und Naturwiesen erheblich beschädigen. Zudem gilt seit dem 1. April bis zum 31. Juli eine Leinenpflicht im Wald und am Waldrand.
Wir bitten Sie daher, Ihre Hunde in den erwähnten Anlagen, bei frischangesäten Feldern, im Wald sowie am Waldrand an der Leine zu führen.
Vielen Dank an alle Hundebesitzer und Hundebesitzerinnen, die ihre Verantwortung bereits vorbildlich wahrnehmen.
⋌Gemeindeverwaltung Tägerwilen




Vampirgerüchte mit glanzvoller Premiere
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