Thomas Müller, Dr. iur., Rechtsberatung
Könnte uns die Airline trotz gültigen Tickets stehen lassen?
Frage: Im nächsten Sommer möchten wir mit unserer fünfjährigen Tochter erstmals per Flugzeug verreisen. Das Problem ist, dass sie an einer Erdnussallergie leidet. Sie muss die Nüsse nicht einmal essen, um Atemnot zu bekommen. Es genügt, wenn sie sie berührt oder auch nur in Kontakt kommt mit Gegenständen, auf denen sie lagen. Zwar würden wir für unsere Reise eine Airline wählen, die keine Erdnüsse serviert, und hätten auch unsere eigenen Nahrungsmittel und ein Notfallmedikament mit dabei. Ich habe aber gehört, dass Erdnussallergiker bei Fluggesellschaften generell unerwünscht seien. Es soll sogar schon vorgekommen sein, dass sie aus startklaren Maschinen wieder ausgeladen wurden, als die Crew von der Allergie erfuhr. Das möchten wir natürlich vermeiden. Deshalb fragen wir uns, ob wir die Allergie gegenüber der Airline erwähnen sollen. Und: Ist es überhaupt zulässig, Personen mit gültigen Flugscheinen nicht mitzunehmen?
Antwort: Ja, in gewissen Fällen ist das zulässig. Denken Sie nur an Passagiere, die alkoholisiert an Bord gehen wollen. Letztlich ist es immer Sache des Piloten, zu entscheiden, ob jemand mitfliegen darf oder nicht. Dennoch ist es ratsam, die Airline über die Allergie Ihrer Tochter zu informieren. Denn nur so kann die Fluggesellschaft Vorsichtsmassnahmen treffen, um einen medizinischen Notfall an Bord zu verhindern. Zum Beispiel indem sie andere Passagiere bittet, keine mitgebrachten Erdnüsse zu konsumieren. Oder indem sie Ihnen und Ihrer Tochter erlaubt, vorab an Bord zu gehen, um den Sitz und das Klapptischchen Ihrer Tochter sowie die nähere Umgebung abzuwischen. Am besten informieren Sie die Airline schon im Vorfeld der Reise und später auch die Crew im Flugzeug.
Die Swiss gehört zu jenen Airlines, die auf ihren Flügen keine Erdnüsse servieren. Sie weist die Passagiere auf ihrer Website jedoch darauf hin, dass sie aus technischen Gründen keine Mahlzeiten anbieten könne, die gänzlich ohne Spuren von Erdnüssen zubereitet wurden. Fluggäste mit einer schweren Allergie sollten deshalb ihr eigenes Essen mit an Bord bringen und Notfallmedikamente mit sich führen – genau so, wie Sie es planen.
Dass Erdnussallergiker nicht an Bord gelassen oder von Bord gewiesen werden, kommt immer wieder vor. So verweigerte zum Beispiel die Swiss-Muttergesellschaft Lufthansa vor einigen Jahren einer Familie den Zutritt zu einem Flug von New York nach München, wie Medien berichteten. Der Grund: Die Mutter hatte das Personal am Gate über die Erdnussallergie ihrer Tochter informiert. Nützlich kann in solchen Fällen ein Schreiben des Kinderarztes sein, das die Flugtauglichkeit des Kindes bestätigt.
Thomas Müller, Dr. iur.
Niederneunforn TG
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