Gemeinde Lengwil
Aus praktischen Gründen stimmt heute ein grosser Teil der stimmberechtigten Personen brieflich ab. Wir bitten die Stimmberechtigten deshalb, sich zu vergewissern, dass die Stimmzettel und der Stimmrechtsausweis korrekt ausgefüllt und verpackt sind. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise auf der Rückseite des Stimmrechtsausweises.
- Der Stimmrechtsausweis muss unterschrieben sein, sonst ist die briefliche Stimmabgabe ungültig.
- Die Stimm-und/oder Wahlzettel sind in das beigelegte graue Couvert mit Lochung zu verpacken.
- Das graue Couvert mit Lochung muss zusammen mit dem Stimmrechtsausweis in das 2-Weg-Couvert, welches Sie mit dem Versand des Abstimmungsmaterials erhalten haben,verpackt werden. Der Stimmrechtsausweis muss für die Rücksendung über Kopf gedreht werden, so dass die Adresse des Wahl- und Abstimmungsbüros im linken Fenster ersichtlich ist. Das Couvert wird dann gedreht, so dass die Verschlusskante unten liegt. Ein Briefumschlag darf nur das Material einer Person enthalten.
Die brieflichen Abstimmungscouverts können im Briefkasten der Gemeindeverwaltung kostenlos eingeworfen oder frankiert mit der Post aufgeben werden.
Gemeindeverwaltung Lengwil




Vampirgerüchte mit glanzvoller Premiere
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